sporti{f} begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen der Sportförderverordnung
In der Sportförderverordnung des Bundes wird festgelegt, welchen minimalen Anforderungen die Anstrengungen von Sportorganisationen zugunsten des fairen und sicheren Sports künftig zu genügen haben, wenn sie Finanzhilfen des Bundes beanspruchen wollen. Der Bundesrat hat eine Anpassung der Sportförderverordnung in die Vernehmlassung gegeben, sporti{f} hat dazu Stellung genommen.
sporti{f} begrüsst, dass die Ausrichtung von Finanzhilfen an Sportorganisationen von deren Anstrengungen zugunsten des fairen und sicheren Sports abhängig gemacht wird und dabei eine klar definierte Quote von 40 % bei der Geschlechtervertretung in Führungsgremien der Sportorganisationen als Good-Governance-Prinzip angesehen wird. Damit wird sichergestellt, dass die Vertreter:innen die Interessen der jeweiligen Geschlechter nicht als Einzelinstanz vertreten müssen. Die klar definierte Quote zwingt alle Sportorganisationen dazu sich ausgewogen und divers aufzustellen und sichert dabei die ausgewogene Vertretung aller Geschlechter gleichermassen.